Online-Service

Versand- und Lieferrichtlinie

4.1 Definition vertraulicher Informationen

Alle nicht öffentlichen Informationen, die während der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, werden als vertrauliche Inhalte eingestuft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Produktionspläne des Kunden, monatliches Versandvolumen, Produktkostendaten, exklusive Lieferketten-maßgeschneiderte Schemata, unterzeichnete Vertragsbedingungen, Frachtchargeninformationen, Kundenkontaktlisten und Angebotspreisdetails. Vertrauliche Informationen liegen in schriftlichen Dokumenten, elektronischen Dateien, Systemhintergrunddaten und Aufzeichnungen mündlicher Kommunikation vor.

4.2 Geheimhaltungspflichten unseres Unternehmens

Alle Mitarbeiter, Disponenten, Lagermitarbeiter und externen Partner, die auf vertrauliche Kundeninformationen zugreifen, müssen eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnen. Wir untersagen allen Mitarbeitern strengstens das Kopieren, Weiterleiten, Offenlegen oder Verwenden vertraulicher Kundendaten zum persönlichen Vorteil oder zur kommerziellen Konkurrenz Dritter. Die interne Informationsübermittlung ist auf Mitarbeiter mit entsprechenden beruflichen Anforderungen beschränkt und alle vertraulichen elektronischen Dateien sind mit Wasserzeichen- und Download-Einschränkungsfunktionen ausgestattet.

4.3 Pflichten zur Wahrung der Vertraulichkeit des Kunden

Kunden müssen außerdem unsere internen Preise für Transportressourcen, Daten zur Fahrzeugflottenzuteilung und unveröffentlichte Richtlinien zur bevorzugten Zusammenarbeit, die sie im Zuge der Kommunikation erhalten haben, vertraulich behandeln. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Kunden solche internen Geschäftsdaten nicht an konkurrierende Logistikunternehmen weitergeben.

4.4 Vertraulichkeitsfrist

Die Geheimhaltungsverpflichtung tritt ab dem Datum der ersten Zusammenarbeit beider Parteien in Kraft und bleibt für 3 Jahre nach Ablauf oder Beendigung des Dienstleistungsvertrags bestehen. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit werden wir die in unserem System gespeicherten historischen Versanddaten und geschäftlichen vertraulichen Informationen des Kunden nicht weitergeben.

4.5 Haftung für Vertraulichkeitsverletzungen

Sollten unsere Mitarbeiter oder kooperierende Dritte vertrauliche Kundeninformationen preisgeben und dem Kunden wirtschaftliche Verluste oder einen Markenrufschaden verursachen, werden wir interne Disziplinarmaßnahmen gegen die verantwortliche Person ergreifen und eine entsprechende Schadensersatzpflicht entsprechend der im Vertrag vereinbarten Schadenshöhe übernehmen. Kunden, die gegen die Geheimhaltungsklausel verstoßen und unsere internen Geschäftsdaten offenlegen, haben uns alle unmittelbar entstehenden wirtschaftlichen Schäden zu ersetzen.

4.6 Ausnahmen von Vertraulichkeitsbeschränkungen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
  1. vor oder nach der Offenlegung ohne Verschulden einer der Parteien in die Öffentlichkeit gelangt sind;
  2. Muss gemäß den nationalen Gesetzen und formellen Rechtsverfahren den Aufsichtsbehörden, Gerichten und Zollbehörden vorgelegt werden;
  3. Beide Parteien bestätigen schriftlich, dass die Informationen uneingeschränkt weitergegeben werden dürfen.